
Abholung & Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Informationen
Wir möchten, dass Ihre Buchung so unkompliziert wie möglich verläuft! Falls Sie individuelle Wünsche (Uhrzeit, Miettage etc.) haben – kein Problem! Schreiben Sie uns einfach. info@happyspring.at
Abholung
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Sie können Ihre Hüpfburg ganz einfach an unseren Standorten in Gleisdorf oder Gnas abholen.
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Am Vorabend Ihres Events: Bis 18:00 Uhr.
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Am Veranstaltungstag: Ab 08:00 Uhr morgens.
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Benötigen Sie andere Zeiten? Lassen Sie uns das wissen – wir finden eine Lösung!
Rückgabe
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Am gleichen Tag: Bis 18:00 Uhr.
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Am nächsten Morgen: Bis 08:00 Uhr.
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Abweichende Zeiten können selbstverständlich individuell vereinbart werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hüpfburg-Verleih Happyspring
1. Vertragsgegenstand
1.1 Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen Happyspring (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Hüpfburgen und gegebenenfalls zusätzlichen Zubehörs für den vereinbarten Zeitraum.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
2.2 Eine Reservierung ist für den Vermieter erst verbindlich, wenn die Buchungsbestätigung versandt wurde.
3. Mietdauer und Rückgabe
Mietart 1 – Selbstabholer
Der Mieter ist selbst für die Abholung und Rückgabe der Hüpfburg zuständig. Eine Abholung ist möglich am Vorabend des Buchungstermins bis 18 Uhr, bzw. am Buchungstermin ab 8.00 Uhr früh. (oder anders im Mietvertrag vereinbart!) Die Rückgabe kann am gleichen Tag bis 18 Uhr oder am nächsten Tag bis 8 Uhr früh erfolgen. (oder anders im Mietvertrag vereinbart!) Alle Hüpfburgen werden im Set mit einem Gebläse und Befestigungsstäben funktionstüchtig bereitgestellt. Sollten gemietete Artikel nicht zum vereinbarten Termin zurückgebracht werden, so wird pro begonnenen Tag ein weiterer Tagesmietpreis lt. Preisliste in Rechnung gestellt.
Mietart 2 – Anlieferung und Abholung
Der Vermieter übernimmt die Lieferung und den Rücktransport, während die Hüpfburg vom Kunden selbst aufgebaut und betreut wird. Nach dem Einsatz der Hüpfburg übernimmt der Kunde zudem den Abbau der Hüpfburg in sauberem und trockenem Zustand. Die Kosten für Lieferung und Abholung werden dem Kunden in Höhe des amtlichen Kilometergeldes in Höhe von 0,5 Euro pro Kilometer sowie eines Stundenlohnes in Höhe von 50 Euro pro angefangene Stunde in Rechnung gestellt. Ist es zudem notwendig, die Hüpfburg zu trocknen bzw. zu reinigen, wird dies dem Kunden in Höhe des entstehenden Aufwandes gemäß dem pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Mietpreise richten sich nach der aktuellen Preisliste des Vermieters. Alle Preise auf der Website verstehen sich als Mietpreise der Mietart 1 - Selbstbetreuer (Abholung und Rückgabe durch Mieter).
4.2 Der Gesamtbetrag ist spätestens bei Abholung oder Lieferung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.3 Alle Preise verstehen sich inklusive 20 % USt.
5. Stornierung
5.1 Der Mieter kann den Mietvertrag schriftlich stornieren. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:
• Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 20%.
• 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.
• Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.
5.2 Bei Schlechtwetter kann der Mieter den Vertrag bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos stornieren.
6. Pflichten des Mieters
6.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg gemäß den Anweisungen des Vermieters zu verwenden.
6.2 Der Mieter ist verantwortlich für die Beaufsichtigung der Hüpfburg während der gesamten Mietdauer.
6.3 Schäden oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für alle durch unsachgemäße Nutzung entstandenen Schäden.
7. Sicherheit und Nutzung
7.1 Die Hüpfburg darf nur von Kindern im vorgesehenen Altersbereich genutzt werden.
7.2 Es ist verboten, scharfe Gegenstände, Schuhe, Essen oder Getränke in der Hüpfburg zu verwenden.
7.3 Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
8. Haftung
8.1 Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seinerseits entstehen.
8.2 Der Mieter haftet für Personen- und Sachschäden, die während der Mietdauer durch die Nutzung der Hüpfburg entstehen. Eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
9. Behandlung der Anlage
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietobjekte mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
10. Kaution
10.1 Der Mieter hat bei Abholung oder Lieferung eine Kaution in Höhe von EUR 200,– in bar zu hinterlegen.
10.2 Die Kaution dient der Absicherung des Vermieters gegen Beschädigungen, übermäßige Verschmutzung, verspätete Rückgabe oder fehlendes Zubehör.
10.3 Nach ordnungsgemäßer und fristgerechter Rückgabe der Hüpfburg in sauberem, trockenem und unbeschädigtem Zustand wird die Kaution vollständig rückerstattet.
10.4 Bei festgestellten Mängeln, Beschädigungen oder unzureichender Reinigung ist der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Kosten zur Wiederherstellung, Reinigung oder Ersatzbeschaffung mit der Kaution zu verrechnen.
Mängel
Bestehende Mängel sind dem Vermieter vor Inbetriebnahme des Mietobjekts zu melden. Die Mängel sind möglichst mit Fotos zu belegen. Schäden, die während des Betriebes des Mietobjektes entstanden sind, sind dem Vermieter spätestens bei Rückgabe zu melden. Reparaturkosten für fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Aufbau
Das Aufstellen des Mietobjekts auf Schotter-/Kiesplätzen ist grundsätzlich untersagt. Der Untergrund muss sauber und möglichst eben sein. Die vom Vermieter mit dem Mietobjekt zur Verfügung gestellte Bodenschutzplane ist bei jedem Untergrund zwingend auszulegen. Der Untergrund der Hüpfburg darf aus keinen spitzen Steinen, Wurzeln, metallischen Gegenständen oder sonstige scharfe Gegenständen bestehen, welche die Hüpfburg beschädigen können.
Sicherung der Anlage
Das Mietobjekt muss immer mit den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Heringen, Sicherungsseilen und Beschwerungsgewichten gesichert werden. Die Sicherung des Mietobjekts liegt in der Verantwortung des Mieters.
Sollte sich das Mietobjekt während des Betriebes trotzdem verschieben, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Mietobjekt auf der Bodenschutzplane steht und der Luftzufuhrschlauch nicht geknickt ist. Allenfalls muss das Mietobjekt in die ursprüngliche Position gerückt werden.
Betrieb der Anlage
Der Vermieter stellt das Gebläse zur Verfügung. Der Mieter muss für einen ordnungsgemäßen Stromanschluss 220V für jedes Gebläse sorgen. Die Hüpfburg darf erst betreten werden, wenn es vollständig aufgeblasen ist. Die Hüpfburg darf nicht mit Schuhen betreten werden. Esswaren und Getränke sowie Rauchen sind auf/in der Hüpfburg verboten.
Regen
Sind die Mietobjekte nass, so besteht erhebliche Rutsch- und Verletzungsgefahr. Alle Mietobjekte sind vor Regen und Nässe zu schützen. Hüpfburgen sind bei Regen mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Plane) vor Regenwasser zu schützen. Kann abgeschätzt werden, dass der Regen nicht von Dauer ist, kann die Hüpfburg weiterhin betrieben werden. Andernfalls ist die Hüpfburg abzubauen, wobei keinesfalls Wasser in die Hüpfburg eindringen darf! Musste die Hüpfburg in nassem/feuchten Zustand abgebaut werden, ist dies dem Vermieter mitzuteilen, damit der Vermieter die Hüpfburg trocknen kann. Der dadurch entstehende Zeitaufwand wird mit dem Stundensatz von 35 Euro pro angefangene Stunde dem Kunden in Rechnung gestellt.
Nacht
Während der Nacht und außerhalb der Betriebszeiten sind die Mietobjekte vor Nässe, Sabotage, Diebstahl etc. durch den Mieter zu schützen.
Abbau durch den Mieter
Die Mietobjekte müssen so abgebaut werden, dass sie dem Zustand bei der Abholung entsprechen. Sollte die Hüpfburg nicht derart abgebaut worden sein, wie diese bei Übergabe vom Vermieter an den Mieter zusammengelegt war (größeres Volumen oder zu lange Gesamtlänge), wird diese vom Vermieter abermals auf- und abgebaut, um das ursprüngliche Packmaß erreichen zu können. Der dadurch entstehende Zeitaufwand wird mit dem Stundensatz von 50 Euro pro angefangene Stunde dem Kunden in Rechnung gestellt.
Reinigung
Für die Reinigung der Hüpfburg ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich. Sämtliche Gegenstände und jeglicher Unrat (z.B. Taschentücher, Spielzeug, Konfetti, Laub, Gras etc.) sind von den Mietobjekten zu entfernen. Die Mietobjekte sind von Schmutz zu reinigen und trocken zu legen. ACHTUNG: Auch lediglich feuchte Hüpfburgen beginnen zu modern, weshalb jede Hüpfburg „staubtrocken“ zurückgegeben werden muss. Jedes Mietobjekt wird bei Rückgabe bzw. Rücknahme durch den Vermieter kontrolliert. Sollte das Mietobjekt nicht oder ungenügend gereinigt sein, so wird der Vermieter dem Mieter die Reinigungskosten in Rechnung stellen. Generell werden für leichte Verschmutzungen pauschale Reinigungskosten von 80 Euro angenommen, bei groben Verschmutzungen beträgt die Reinigungspauschale 150 – 250 Euro (je nach tatsächlichem Aufwand).
11. Datenschutz
11.1 Der Vermieter verarbeitet die persönlichen Daten des Mieters ausschließlich zur Abwicklung des Mietvertrags.
11.2 Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung einsehbar.
12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Alle Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung oder Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Impressum
Angaben gemäß dem E-Commerce-Gesetz (ECG)
Name des Unternehmens: Kivere GmbH
Geschäftsadresse: Ungerdorf 381, 8200 Gleisdorf
E-Mail-Adresse: info@happyspring.at
Firmenbuchnummer: FN 543738 s
Firmenbuchgericht: Graz, Österreich
UID-Nummer: ATU 76183327
Vertretungsberechtigte Person: Prokuristin Karina Platzer